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Bezeichnung Fotograf - Vorsicht




Sie sind Fotograf, haben Talent und möchten sich selbständig machen. Wie lautet aber Ihre Berufsbezeichnung?

Bis vor einigen Jahren war die Bezeichnung “Fotograf” noch geschützt. Wer keinen Meistertitel oder eine vergleichbare Berufsausbildung hatte, hat sich jede Menge Ärger eingehandelt wenn er sich ‘einfach so’ als Fotograf selbständig machte.

Mehrere Berufe - darunter auch der Fotograf - waren als sogenannte Handwerksberufe festgelegt. Doch seit dem 01.01.2004 wurde diese Regelung weitestgehend aufgehoben.

Fotograf? Fotodesigner? Berufsfotograf?

Des Profis’ Frust - des Jungen’ Freude
Das heißt auf gut deutsch: Seit dem 01.01.2004 darf sich jeder selbständig machen und “Fotograf” nennen. Ohne Meistertitel. Auch ohne Ausbildung. Die Berufsbezeichnung wurde nun nicht mehr so stark definiert und es konnte sich auch der Onkel Fritz von Gegenüber- der bisher nur privat fotografiert hat - selbständig machen und auf seinen Visitenkarten, Flyers und Website die Berufsbezeichnung Fotograf angeben.

Aber Vorsicht
Unter die Definition des zulassungsfreien Handwerks fällt die Bezeichnung Fotograf - damit kann sich auch jemand so nennen, der bisher keinerlei einschlägige Berufserfahrung geschweige denn Berufsausbildung hat. Doch auch ohne Meisterzwang bleiben die Berufsbezeichnungen wie zB. Fotografiemeister weiterhin erhalten und es darf sich nur derjenige so nennen, der auch die entsprechende Prüfung vorweisen kann und bei der Handwerkskammer registriert ist.

Hochzeitsfotografie, Passfotografie, Eventfotografie und Aktfotografie sind zB. typische Handwerkstätigkeiten eines Fotografs - wer gewerblich fotografieren möchte, also: mit der Fotografie auf Kundenauftrag Geld verdienen möchte, muss selbstverständlich ein Gewerbe ordnungsgerecht anmelden.

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