Fotograf: Mit Ihrem Arbeitszeugnis alles okay?
Nun haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber ein letztes Gespräch geführt und trennen sich im Guten von Ihrem ehemaligem Chef, der Ihnen für die Zukunft alles Gute wünscht und Ihnen für Ihre tolle Mitarbeit dankt - sei es die kreative Art der Fotografie, Ihre Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit, dass Sie bisher noch nicht einen Tag krank waren oder zu spät antanzten. Aber…

…so schön sich diese Dinge anhören - in Ihrem Arbeitszeugnis wären sie sicher bei Ihrem zukünftigen Chef nicht besonders gut angekommen. In Deutschland hat sich im Laufe der Zeit eine gewisse “Geheimsprache” entwickelt, in der die Arbeitszeugnisse geschrieben werden. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen für die Zukunft keine Steine in den Weg zu legen, aber dennoch ehrlich zu sein. Und genau hier fangen die Probleme an.
Steht in einem Arbeitszeugnis beispielsweise, dass Sie immer pünktlich waren, ist das extrem schlecht. Denkt man an die Tatsache, dass im Geschäftsleben Pünktlichkeit eine Selbstverständlichkeit sein sollte wird einem schnell klar, dass diese Dinge nicht erwähnt werden müssen. Werden sie dennoch erwähnt, dann ist das ein klares Zeichen dafür, dass etwas nicht stimmt.
Heißt es zB. “Herr Fotograf war insbesondere wegen seiner Pünktlichkeit ein vorbildlicher Mitarbeiter” hört sich das auf den ersten Blick gut an. Fakt ist: Pünktlich kann jeder sein, vor Allem im Business ist das ein Muss! So versteht es Ihr neuer Chef, dass Sie zwar pünktlich waren, aber es sonst nicht viel Gutes über Sie zu erzählen gibt.
Arbeitszeugnis als Fotograf - der Geheimcode
Wird erwähnt, dass Sie sich für die Verbesserung des Betriebsklimas eingesetzt haben, heißt das in Chef´s Ohren: Er war entweder ein Säufer oder ein Spaßvogel, für den Kompetenz und Seriösität Fremdwörter sind = er wird dem Betrieb mehr schaden als nützen.
Es kommt aber nicht nur auf die Dinge an, die drin stehen. Vielmehr auch auf die Dinge, die fehlen: Dass der Arbeitgeber einem für die Zukunft Erfolg wünscht sollte in jedem Arbeitszeugnis enthalten sein. Stehen keine guten Wünsche da, dann ist das kein gutes Zeichen. Auch dann, wenn der Arbeitgeber es nicht bedauert, dass der vermeintlich gute Mitarbeiter nun weg ist.
“Wir bedauern sein Ausscheiden aus unserem Unternehmen und wünschen Herrn Fotograf für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.”
Auch die Formulierung ist wichtig: Wünscht Ihnen Ihr Arbeitgeber viel Erfolg, dann heißt das soviel wie: Bei uns hatte er keinen Erfolg, deshalb wünschen wir ihm für die Zukunft viel Erfolg. Besser gesagt: Bei uns war er ´ne Niete, vielleicht hat er ja bei Ihnen Glück.
Wichtig ist daher, dass Ihnen weiterhin viel Erfolg gewünscht wird.
Stehen keine Gründe drin, weshalb Sie ausgeschieden sind, dann ist das ein klares Zeichen dafür dass es wohl keine sehr schönen Gründe waren. In diesem Fall können Sie mit einem blauen Auge davon kommen. Viel schlimmer wäre zB. dass Sie sich in gegenseitigem Einvernehmen getrennt haben. Das wird in etwa so verstanden: Er musste kündigen, sonst hätten wir Ihn gefeuert. Am Besten ist es, wenn Sie auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen und ganz offen mit den Gründen umgehen, sollten diese akzeptabel sein.
“Frau Fotografin schied auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus, um Ihre Pläne zur Existenzgründung zu verwirklichen.”
Wirkt ganz neutral und ist unmissverständlich - so weiß Ihr Zukünftiger, dass Sie auf eigenem Wunsch das Unternehmen verlassen haben.
Korrekt formuliert = korrekt aufgefasst?
Doch nicht nur der Text, sondern auch viele andere Merkmale weisen auf verschiedene Dinge hin. Ihr Arbeitszeugnis sollte auf einem sauberem Papier sein, darf keine Striche oder Punkte an der Seite bzw. oben oder unten haben. Dies könnten Zeichen sein, dass Sie einer bestimmten Partei angehören, beim Betriebsrat waren oder sonstige Dinge darstellen, dessen Erwähnung im Arbeitszeugnis nicht erlaubt sind.
Sind Sie sich bei Ihrem Arbeitszeugnis nicht sicher, haben Sie die Möglichkeit das Zeugnis abgeändert Ihrem Arbeitgeber vorzulegen bzw. Einspruch einzulegen. Im schlimmsten Fall entscheidet das Arbeitsgericht - so weit sollte es allerdings nicht kommen.
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