Künstlersozialversicherung: Fotograf = Künstler?
Ein Künstler ist, wer Kunst ausübt. Darstellende oder Bildende Kunst. Hierbei ist nicht nur die Schaffung der Kunst inbegriffen sondern auch diejenigen, die diese Kunst ausüben oder anderen lehren.
Ein Publizist ist, wer untersucht, analysiert, aktuelle Quellen nutzt. Der Publizist zeigt Mangel in der Gesellschaft auf und nimmt dazu kritisch Stellung - entweder direkt in seiner Publikation ( wie zB. Schriftsteller von Büchern) oder als Kommentar, wie es oft bei Journalisten gehandhabt wird, die zum Bericht noch darunter persönlich Stellung nehmen.
Ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität der Fotos, den für die Fotografie benötigten Aufwand oder des Gestaltungsspielraums, der dem Fotografen eingeräumt wird ist der Fotograf nur dann Künstler im Sinne des KSVG, wenn die Anfertigung der Fotos Werbezwecken dient, bei der der Fotograf nicht nur eine naturgetreue Abbildung eines Motivs anfertigt, sondern künstlerisch tätig ist und nach den Vorstellungen des Auftraggebers das Motiv mit einem freien, künstlerischen Spielraum ablichtet.
Treffen diese Dinge auf Sie zu ist Ihr Auftraggeber verpflichtet, die Künstlersozialkasse zu bezahlen da Sie als Freiberufler - und nicht als Gewerbetreibender - tätig sind.
Auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind, ihn darauf hinzuweisen: Man sollte es dem Kunden trotzdem am Besten vorher mitteilen, um eine höchstmögliche Transparenz zu schaffen - auch 25 Jahre nach Einführung der KSK wissen viele trotzdem nicht, was das ist. Letztendlich sind das Kosten, die Ihr Auftraggeber einplanen muss - diese dürfen auch nicht aus Kulanzgründen vom Honorar abgezogen werden.
Der Auftraggeber sollte wissen, dass diese Abgabe nichts mit Ihnen persönlich zu tun hat sondern für jeden anfallen, der freie künstlerische Leistungen erhält. Die Kosten für die KSK können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Umfangreiche Informationen zur Künstlersozialkasse finden Sie unter
=> www.kuenstlersozialkasse.de





