Beim Drogeriemarkt Fotos nachbestellen?
Es ist bereits alles für Ihren schönsten Tag vorbereitet: Es wurden Blumen bestellt, die Location wurde sorgfältig ausgesucht, die Gäste für Ihre Hochzeit mit liebevoll gestalteten Einladungskarten beschenkt. Die Hochzeitsreise ist bereits gebucht und der Fotograf erscheint pünktlich zu seinem Termin.
Nach der Hochzeit sind Sie fasziniert von den wundervollen Hochzeitsfotos, von denen Sie gleich mehrere nachbestellen möchten: Für die Großeltern in Amerika, für Freunde und Verwandte, Arbeitskollegen die die Fotos so schön fanden. Nachbestellungen sind kein Problem.
Doch wo bestellen Sie die Hochzeitsfotos nun nach?
Billig-Fotos oder Qualität?
Beim Fotografen, der die Fotos so professionell und schön geknipst hat? Oder beim Drogeriemarkt um die Ecke, der mit Nachbestellungen bereits ab 5 Cent wirbt? Klar, dass Sie beim Discounter die Fotos extrem günstiger bekommen - aber ist es auch die selbe Qualität? Auf den ersten Blick ist natürlich der Discounter sehr attraktiv: Sie erhalten hier die Fotos bereits zum halben Preis eines Kaugummis. Toll, oder?
Hierzu benötigt man ein wenig Hintergrundwissen, um dies zu beurteilen. Gute Qualität hat nicht umsonst seinen Preis. Wer stabile Preise bietet, der muss auch etwas an Qualität hergeben und gewissenhaft arbeiten. Das tun die meisten Fotografen und Fotostudios, denn wie gesagt - jedes Foto wird einzeln bearbeitet. Beim Drogeriemarkt sieht das anders aus: Alles läuft maschinell und es sieht sich kein Profi das Foto an, bevor es geprintet wird. Das heißt: Ist das eigentlich so wunderschöne Foto zu dunkel, bleibt es auch auf Nachbestellungen dunkel. Durch das automatisierte Printen können diese Anbieter auch solche günstigen Preise bieten.
Günstiger = besser? Nicht immer…
Ob man nun beim Fotograf Fotos nachbestellt oder beim Discounter, bleibt jedem selbst überlassen. Genauso die Frage, ob man einen VW oder Porsche fährt. Ob man in einer Villa oder in einem Appartement wohnt. Kurz gesagt: Möchten Sie Qualität, bestellen Sie beim Fotograf. Möchten Sie günstige Preise und sind bereit dafür Qualitätseinbußen in Kauf zu nehmen, finden sich mittlerweile massenhaft extrem günstige Anbieter.
Doch nun zum rechtlichen Aspekt:
Dass wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten dürfen ist selbstverständlich, da Sie hierzu einen Rechtsanwalt befragen müssten. Was wir Ihnen hier aufführen ist lediglich das, was die Erfahrung zeigt:
Der Fotograf hat die Urheberrechte über die Fotos, die er geknipst hat.
In anderen Worten: Er oder sie muss Ihnen nicht einmal ‘verbieten’, die Fotos beim Mitbewerber nachzubestellen, da dies bereits rechtlich so festgelegt ist. Das Ganze kann methaporisch gesehen so betrachtet werden: Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen eine Webdesign-Agentur, für Sie eine individuell gestaltete Website zu entwickeln. Sie haben damit natürlich das Recht, diese Website für Ihre Firma, Ihren Verein oder für sich privat zu nutzen. Sie haben schließlich dafür gezahlt!
Dennoch dürfen Sie nicht diese Website vervielfältigen und zum Verkauf anbieten.
Genau so verhält es sich bei den Fotos des Fotografen: Sie dürfen mit Ihren Fotos machen, was Sie wollen, da Sie dafür bezahlt haben. Doch Vervielfältigen dürfen Sie sie dennoch nicht. Im Standardfall.
Daher ist es sehr empfehlenswert - damit auch die folgenden tage Ihres Hochzeitstags die Schönsten bleiben - das Ganze mit dem Fotograf vorher schriftlich festzuhalten. Hierzu eignet sich am Besten ein Vertrag, in dem festgelegt wird, was Sie genau da bezahlen und was Sie damit alles anstellen dürfen. Bei den meisten professionellen Fotografen gehört ein Vertrag jedoch zum Standard. Sprechen Sie Ihren Fotografen darauf an!
Das Informationsverzeichnis Wikipedia sagt hierzu folgendes:
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen wie (…) Fotografien, Filme (…) Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung.
Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung (…)
Was dem Ganzen noch hinzugefügt werden sollte und was ziemlich oft falsch aufgefasst wird: Das Urheberrecht kann nicht ‘übertragen’ werden.
Derjenige, der die Fotos geknipst hat, behält immer (bis zu 70 Jahre nach seinem Tod) das volle Urheberrecht über die von ihm geschossenen Fotos. Das Recht, das Sie mit dem Kauf der Fotos oder der Beauftragung des Fotografs erhalten, ist lediglich das Nutzungsrecht. In welchem Umfang oder für welche Zwecke Sie dieses Nutzungsrecht erhalten, wird vor der Beauftragung festgelegt. Damit wären wir wieder beim Vertrag angelangt: Legen Sie am Besten alles schriftlich fest, dann wissen Sie was Sie erhalten und dann kann auch nichts schiefgehen.
Möchte man seine Hochzeitsfotos auf der Familien-Homepage präsentieren, genügt meist auch eine nette Frage an den Fotografen: Meist hat der Fotograf nichts dagegen wenn man diese Fotos veröffentlicht, wenn zB. sein Name als Fotograf ganz klein darunter steht.
In diesem Sinne: Schöne Hochzeitsreise :-)
Get-Foto.de / Fotograf-Fotograf.de ist ein Blog. Der Betreiber dieses Blogs fasst lediglich Inhalte und Erfahrungen zusammen und veröffentlicht diese hier. Dies ist in keinem Fall als Rechtsberatung zu betrachten, denn alle rechtlichen Informationen stützen sich lediglich auf Erfahrungen und Meinungen. Für eine und professionelle Rechtsberatung ist es notwendig, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der Betreiber dieses Internet-Auftritts ist nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung zu bieten!
